Haupt- und Abgasuntersuchung

Haupt- und Abgasuntersuchung

Die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 8:00 Uhr möglich und wird durch ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt.

Die Hauptuntersuchung, ist in der Regel alle 24 Monate zu erledigen. Wann genau, das lesen Sie am besten in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein nach. Oder Sie schauen auf Ihr Kennzeichen: Die Zahl im Inneren des Kreises benennt das Jahr, die Zahl am oberen Rand den Monat der nächsten Prüfung.

Und im Fall der Fälle können Sie unvorhergesehene Mängel auch gleich bei uns beheben lassen. Das spart Zeit und Geld und macht Sie schnell wieder mobil.

Bitte vereinbaren Sie spätestens am Tag zuvor einen Termin. Für Montagstermine, geben Sie bitte bereits am Samstag Bescheid.    

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